Steffen Meissner - Ihr Versicherungsmakler in Barth und Umgebung

Ver­sicherungs­makler Steffen Meissner

Berufs­unfähig­keit

Jeder vierte Deutsche wird berufsunfähig

Jeder vierte Deutsche muss seine Arbeit aus Gesundheitsgründen schon vor dem Rentenalter aufgeben. Für die Betroffenen kann vorzeitige Berufs­unfähig­keit zur finanziellen Katastrophe werden, denn oft reicht die karge gesetzliche Erwerbsunfähigkeits-Rente nicht einmal aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken.

Wer nach schwerer Krankheit oder Unfall nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten will, braucht heute unbedingt einen privaten Berufs­unfähig­keitsschutz. Private Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men zahlen bei nachgewiesener Berufs­unfähig­keit eine garantierte monatliche Rente. Außerdem unterstützen sie finanziell bei der möglichen Wiedereingliederung in den Job. Wer bereits seit Jahren eine Berufs­unfähig­keitsversicherung besitzt, sollte mit seinem Versicherer besprechen, ob der Vertrag auf neue, verbraucherfreundlichere Bedingungen umgestellt werden sollte. Viele Altpolicen enthalten eine „abstrakte Verweisungsklausel“. Der Versicherer kann dann im Ernstfall die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer noch in irgendeiner anderen Tätigkeit einsetzbar wäre – notfalls als Gärtner oder Pförtner. Dabei ist noch nicht einmal von Bedeutung, ob man einen solchen Job praktisch überhaupt bekommen kann.

Gute Verträge sehen höchstens eine so genannte konkrete Verweisungsmöglichkeit vor: In diesem Fall braucht der Versicherer nur dann nicht zahlen, wenn man tatsächlich eine neue Arbeit hat, deren Entlohnung dem früheren Job entspricht. Außerdem sollte die Police eine Nachversicherungsgarantie enthalten, damit die BU-Rente etwa bei Heirat, Geburt von Kindern oder beruflicher Selbstständigkeit problemlos und ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann.


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